Neubau 

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Baumeister Schatz - endlichbauen.at

10 Häuslbauertipps vom Planungsbüro Schatz KG

Ein Haus baut man nicht  von heute auf morgen. Eine ausführliche Planung, von der Auswahl des Grundstückes bis zum Datum des Einzugs in das neue Heim, ist unumgänglich und bewahrt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Baumeister Franz Schatz, vom gleichnamigen Planungsbüro Schatz KG, gibt wertvolle Tipps in einer Videoserie für "intelligentes" Bauen.

---> Häuslbauertipp #1: die Vorbereitung
---> Häuslbauertipp #2: Ihr Grundstück 
---> Häuslbauertipp #3: richtig planen
---> Häuslbauertipp #4: gut kalkulieren
---> Häuslbauertipp #5: die Zeit im Griff
---> Häuslbauertipp #6: die Haustechnik
---> Häuslbauertipp #7: Baufirma - worauf achten?
---> Häuslbauertipp #8: lieber Eigenleistung?
---> Häuslbauertipp #9: richtige Professionisten 
---> Häuslbauertipp #10: der Abschluss

---> Häuslbauertipps #1 bis #10 - die komplette Videoserie in einem Film

© Die Videoserie "Häuselbauertipps" ist urheberrechtlich geschützt und wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom Planungsbüro Schatz KG. zur Verfügung gestellt.


rechtskräftig festgestellte Scheinfirmen

Liste vom BMF festgestellten Scheinunternehmen

Das Bundesministerium für Finanzen führt seit 2016 eine Liste über rechtskräftig festgestellte Scheinunternehmen. Diese Liste soll Unternehmen vor möglichen Haftungen für entstandene Entgelte lt. § 9 SBBG, dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, schützen. Ein Unternehmen haftet nämlich für Arbeitsentgelte von Arbeiter/innen im Rahmen eines Auftrages, die beim Scheinunternehmen beschäftigt sind. Diese laufend aktualisierte Liste der Scheinunternehmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.

>>> LISTE DER SCHEINUNTERNHEMEN ab 2016 <<<


©endlichbauen.at

Der Energieausweis - ist Pflicht

Der Energieausweis ist ein "Typenschein" für Ihre Immobilie und stellt die gesamte Energieeffizienz eines Gebäudes oder Wohnung dar. Dieser wird bereits bei einem Neubau oder einer Sanierung für die behördlichen Bauverfahren benötigt. Aber auch bei einem Verkauf, einer Vermietung und/oder einer Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Gültigkeit ist mit 10 Jahren begrenzt.

Informationen, Beratung und Ihren Energieausweis erhalten Sie bei unseren >>>Partnern<<<.


neue Haftung auch für private Häuslbauer ab 1.1.17

Seit 1.1.2017 haften auch Bauherren bei ausländischen Bauarbeitern für eine Unterentlohnung. Entsendet eine Firma Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nach Österreich für Bauarbeiten auf eine Baustelle und betreibt Lohndumping (Unterentlohnung), können sich diese Bauarbeiter ab sofort beim Bauherren schadlos halten. Diese neue, ab 1.1.2017 geltende "Bauherrenhaftung" gilt für beauftragende Firmen und Institutionen, wie auch für private Häuslbauer. Quelle und mehr Informationen auch auf help.gv.at oder beim Baumeister Ihres Vertrauens.


modernste Technik - zeitlose Schönheit

Warum wird rund ums Haus meist gepflastert? Warum werden Haus- und Hofeinfahrten asphaltiert? Eine extrem widerstandsfähige, rutschsichere und fugenlose Alternative ist gestockter Beton. Ob Terrasse, Gehweg, Plätze, Einfahrt oder Carport, die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig. Spezielle Zusätze und Gesteine lassen Farben und Optiken nach Ihren Wünschen entstehen. Mehr über gestockten Beton erfahren Sie bei unseren Spezialisten.


© Bee Cashback Home KG

Das bau:PLANUNGS TOOL für angehende Häuslbauer

NEU: das bau:PLANUNGS TOOL für angehende Häuslbauer unseres Partners Bee Cashback Home KG. Es bietet für angehende Häuslbauer neben der Möglichkeit aus 150 fertigen Architekten-Häusern hunderte Entwurfsplanungen für das eigene Traumhaus zu erstellen, einen Workshoptag mit einem Architekten, einen Gutschein im Wert von € 399,- der eigenen beeAPP uvm. Mehr Infos bei BeeCashback Home.

Haben Sie ihr Traumhaus entworfen, kann diesen fertigen Entwurfsplan jeder Architekt oder Baumeister für die Erstellung eines Einreichsplanes verwenden. Mehr Infos in diesem >>>Video<<<


Grundstück auf endlichbauen.at

das Grundstück - das Grundbuch

Auch das schönste Grundstück kann trotz wunderschöner Lage bereits zum entscheidenden Kriterium werden. Wieviel kann ich ausgeben? Welche Lage? Nordhang oder Südhang? Wie weit habe ich zumeinem Arbeitsplatz? Wie schaut es mit der Nähe zu Kindergarten und Schule aus? Sind Einkaufsmöglichkeiten, Arzt oder Apotheke in der Nähe? Gibt es öffentliche Verkehrsmitel in der Nähe meines Grundstückes? Ist mein Grundstück bereits aufgeschlossen oder habe ich durch eine Aufschließung mit weiteren Investitionen zu rechnen? Ist mein Grundstück bereits belastet oder richtig gewidmet? Auskunft darüber gibt die örtliche Gemeinde und das Grundbuch.  

Im Grundbuch finden Sie den Lebenslauf Ihres "Wunschgrundstückes". Das Grundbuch ist in drei "Blätter" aufgebaut:
das A-Blatt mit zwei Teilen:
Blatt 1 informiert über die Grundstücksnummer(n), die Widmung bzw. Benützungsart, die Größe und die Liegenschaftsadresse.
Blatt 2 hier sind verschiedene Rechte die mit dem Eigentum der Liegenschaft verbunden sind angeführt: z.B. "Wegerecht"

Im B-Blatt ist der bzw. die Eigentümer samt Höhe des Anteils vermerkt und wie die Liegenschaft aufgrund welcher Urkunden erworben wurde.

Das C-Blatt ist das sogenannte Lastenblatt. Hier sind zum Beispiel die Pfandrechte von Banken, Veräußerungs- oder Belastungsverbote eingetragen. Außerdem findet man hier auch Vor- und Wiederverkaufsrechte und auch Dienstbarkeiten. Die Höhe eines eingetragenen Pfandrechtes sagt jedoch nichts aus über die Höhe der tatsächlichen Verbindlichkeiten aus und könnte zu einem großteil oder vielleicht auch schon zur Gänze getilgt sein.

Um einen Grundbuchsauszug zu erhalten gibt es mehrere Möglichkeiten. Die günstigere, wahrscheinlich auch kostenlose Variante wird möglicherweise der Rechtsanwalt oder Notar ihres Vertrauens anbieten, mit dem Sie Ihren Grundstückskauf abwickeln werden.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit bei verschiedenen Anbietern mit einer kostenpflichtigen Registrierung Zugang zu den gewünschten Daten zu bekommen.
Eine Abfrage ohne Anmeldung und Registrierungsgebühren bietet zum Beispiel die Firma HF Data Datenverarbeitungsges.m.b.H.


Neubau

Ein Haus zu bauen ist nicht etwas, dass man mal schnell „um die Ecke“ erledigt.

  • Haben Sie ein Grundstück?
  • Haben Sie eine Vorstellung wie ihr Traumhaus ausschauen soll?
  • Selber bauen oder doch lieber ein „Fertighaus?
  • In welchem Zeitrahmen möchten Sie ihr Traumhaus errichten?
  • Spielt der zeitliche Rahmen eine wesentliche Rolle für Sie? (Miete)
  • Wie groß ist Ihr finanzieller Spielraum?
  • Benötigen Sie eine zusätzliche Finanzierung?
  • Welche Förderungen können Sie in Anspruch nehmen?

Wenn Sie auf alle diese Fragen eine Antwort haben, sind Sie schon sehr weit in Ihrer Planung.

Wir informieren Sie über Kern-Themen die für Sie als Bauherr wichtig und interessant sind. Wir wollen mit Ihnen gemeinsam ihren Traum verwirklichen ein Haus zu bauen.
Schicken Sie uns Ihre Erfahrungen, Tipps, Themen die Sie vermissen, usw.

Wir recherchieren, berichten und stellen diese Informationen für jedermann online.